
Der DRK-Stadtverband Trier e.V. hat eine lange Tradition. Die Trierer waren ganz schön flott bei der Gründung ihres Roten Kreuzes, das als „Zweigverein des Vaterländischen Frauenvereins vom Roten Kreuz für die Stadt und den Bezirk Trier“ am 11. November 1867 ins Leben gerufen wurde. Flott deshalb, weil der erste Rotkreuzverein auf deutschem Boden überhaupt erst 1863 gegründet wurde. Ziel: die Not der leidenden Bevölkerung zu lindern.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir zur Mitgliederversammlung des DRK Stadtverbandes Trier e.V.
Tagesordnung:
Gemäß der Satzung des Stadtverbandes müssen Anträge, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, mindestens zehn Kalendertage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand des Stadtverbandes eingereicht worden sein. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die ihre Beitragspflicht gemäß § 14 Abs. 5 der Satzung erfüllt haben. Der Stadtverband weist darauf hin, dass die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Wir freuen uns auf Euer Kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Adolf Lorscheider
1. Vorsitzender